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Schulordnung der Musikschule Moossee
1. Schulzweck
Die Musikschule Moossee vermittelt zu möglichst
günstigen Bedingungen Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung
durch qualifizierte Lehrkräfte.
2. Schulleitung
Die Leitung der Musikschule obliegt Christian Wili,
Quellenweg 25, 3252 Worben. Christian Wili steht unter
der Telefonnummer 032 384 55 50 für Beratung
und Auskünfte jeweils am Montag- und Mittwochmorgen
von 08.30-10.30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von
13.30-15.30 zur Verfügung.
3. Unterrichtsangebot
Einzelunterricht (alphabetisch nach Instrumenten):
Akkordeon, Blockflöte, Cello, Flügelhorn,
Gitarre Jazz, Gitarre akustisch, Klarinette, Klavier,
Kornett, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon,
Schlagzeug, Schwyzerörgeli, Trompete, Viola,
Violine.
Nach Absprache mit der Musikschulleitung und mit der
Fachlehrkraft besteht auch die Möglichkeit, diese
Instrumente im Gruppenunterricht zu erlernen.
Gruppenunterricht (alphabetisch nach Fächern):
Akkordeon, Bambusflöte, Djembe, Ensemble-Unterricht,
Freier Tanz, Gitarren-Einführungskurs (1 Jahr),
Mini Band, Jazz Band, Musikalische Früherziehung,
Orchester, Schwyzerörgeli.
4. Unterricht
Der Einzelunterricht wird in wöchentlichen Lektionen
von 40 Minuten Dauer erteilt. Auf Empfehlung der Lehrkraft
werden auch wöchentliche Lektionen von 60 Minuten
Dauer oder vierzehntägliche Lektionen von 40
oder 60 Minuten Dauer erteilt. Der Gruppenunterricht
erfolgt analog und in Gruppen geeigneter Grösse.
Unterrichtsorte sind Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl.
Nach Bedarf und Möglichkeit kann auch in Bäriswil
und Mattstetten unterrichtet werden.
5. Schuleintritt
Der Eintritt erfolgt auf Semesteranfang, d.h. jeweils
auf 01. August bzw. 01. Februar. Bei Wohnortswechsel
ist der Eintritt auch während des Semesters möglich.
Anmeldeschluss ist jeweils der 20. Mai bzw. der 20.
November. Mit der Anmeldung werden die Schulordnung
und die Schulgeldordnung anerkannt.
Über die definitive Zuteilung der SchülerInnen
entscheidet die Schulleitung.
6. Schulaustritt
Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen, d.h.
jeweils per 31. Januar bzw. 31. Juli. Der Austritt
ist dem Schulleiter bis jeweils am 20. Mai bzw. 20.
November schriftlich und der Lehrkraft mündlich
mitzuteilen. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet,
gilt für das nächste Semester als angemeldet.
Für verspätete Abmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr
erhoben (vgl. Ziffer 4 der Schulgeldordnung).
Die Musikalische Früherziehung wird als Jahreskurs
angeboten; deshalb ist eine Abmeldung nach dem ersten
Semester nicht möglich.
Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung des Schulgeldes. Bei Wegzug
aus dem Einzugsgebiet der Musikschule wird das Schulgeld
anteilmässig zurückerstattet.
7. Schuljahr; Ferien
Das Schuljahr ist in zwei Semester aufgeteilt und
entspricht jenem der Volksschule. Es wird durch den
Vorstand in 36 Unterrichtswochen und eine unterrichtsfreie
Organisationswoche aufgeteilt. Quartalsschluss ist
jeweils am Freitagabend.
8. Lektionenausfall
Fallen Lektionen infolge von Feiertagen oder Abwesenheit
des Schülers oder der Schülerin aus (Krankheit,
Schulanlässe etc.), besteht kein Anspruch auf
Nachholung. SchülerInnnen, die wegen Krankheit
oder Unfall länger als drei aufeinanderfolgende
Wochen den Unterricht nicht besuchen können,
sind berechtigt, zuhanden der Schulleitung ein Gesuch
um anteilmässige Rückerstattung des Schulgeldes
zu stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen.
Die Lektionen der ersten drei Ausfallwochen werden
nicht zurückvergütet.
Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nach
Möglichkeit nachgeholt. Kann die Lektion nicht
nachgeholt werden, erfolgt eine entsprechende Gutschrift
zugunsten des Schülers oder der Schülerin,
allenfalls eine anteilmässige Rückerstattung
des Schulgeldes. Die Schulleitung und der Kassier
sind von der Lehrkraft zu informieren.
Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft sorgt
die Schulleitung nach Absprache mit der Lehrkraft
für eine Stellvertretung.
9. Schulgeld
Dieses ist in der Schulgeldordnung festgehalten, welche
Bestandteil dieser Schulordnung ist.
10. SchülerInnen und Eltern
Die SchülerInnen haben sich pünktlich zu
den Lektionen einzufinden. Allfällige Absenzen
sind der Lehrkraft wenn möglich am Vortag mitzuteilen.
Die Eltern sind gebeten, auf tägliches Üben
zu achten und den persönlichen Kontakt mit der
Lehrkraft zu pflegen. Die Eltern können jederzeit
die Instrumentallektion ihrer Kinder besuchen.
11. Vortragsübungen
Um den SchülerInnen Gelegenheit zum Vorspielen
zu geben, werden Vortragsübungen veranstaltet,
an denen sich die SchülerInnen beteiligen können.
12. Schulausschluss
Die Betriebskommission ist berechtigt, SchülerInnen
auszuschliessen, wenn ihre Leistungen über längere
Zeit ungenügend sind, wenn sie mehrmals dem Unterricht
unentschuldigt oder ohne zwingenden Grund fernbleiben
oder wenn das Schulgeld nicht fristgerecht bezahlt
wird. Gegen den Entscheid der Betriebskommission kann
beim Vorstand Rekurs eingereicht werden.
13. Instrumente und Lehrmittel
Die Anschaffung der benötigten Instrumente und
Noten ist Sache des Schülers bzw. der Schülerin
und ist im Schulgeld nicht inbegriffen.
Die Lehrkraft berät den Schüler bzw. die
Schülerin bei der Instrumentenwahl.
Vorstehende Schulordnung wurde an der Vorstandssitzung
vom 30.10.2002 genehmigt. Sie ersetzt jene vom 16.1.2001
und ist unmittelbar nach ihrer Genehmigung anwendbar.
MUSIKSCHULE MOOSSEE
Monica M. Ryser, Präsidentin Margrit Scheurmann,
Sekretärin/Kassierin
Schulordnung
MS-Moossee PDF
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