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Schulordnung

der Musikschule Moossee

    
   


  

Schulordnung der Musikschule Moossee

1. Schulzweck
Die Musikschule Moossee vermittelt zu möglichst günstigen Bedingungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung durch qualifizierte Lehrkräfte.
2. Schulleitung
Die Leitung der Musikschule obliegt Christian Wili, Quellenweg 25, 3252 Worben. Christian Wili steht unter der Telefonnummer 032 384 55 50 für Beratung und Auskünfte jeweils am Montag- und Mittwochmorgen von 08.30-10.30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 13.30-15.30 zur Verfügung.
3. Unterrichtsangebot
Einzelunterricht (alphabetisch nach Instrumenten):
Akkordeon, Blockflöte, Cello, Flügelhorn, Gitarre Jazz, Gitarre akustisch, Klarinette, Klavier, Kornett, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Schwyzerörgeli, Trompete, Viola, Violine.
Nach Absprache mit der Musikschulleitung und mit der Fachlehrkraft besteht auch die Möglichkeit, diese Instrumente im Gruppenunterricht zu erlernen.
Gruppenunterricht (alphabetisch nach Fächern):
Akkordeon, Bambusflöte, Djembe, Ensemble-Unterricht, Freier Tanz, Gitarren-Einführungskurs (1 Jahr), Mini Band, Jazz Band, Musikalische Früherziehung, Orchester, Schwyzerörgeli.
4. Unterricht
Der Einzelunterricht wird in wöchentlichen Lektionen von 40 Minuten Dauer erteilt. Auf Empfehlung der Lehrkraft werden auch wöchentliche Lektionen von 60 Minuten Dauer oder vierzehntägliche Lektionen von 40 oder 60 Minuten Dauer erteilt. Der Gruppenunterricht erfolgt analog und in Gruppen geeigneter Grösse. Unterrichtsorte sind Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl. Nach Bedarf und Möglichkeit kann auch in Bäriswil und Mattstetten unterrichtet werden.
5. Schuleintritt
Der Eintritt erfolgt auf Semesteranfang, d.h. jeweils auf 01. August bzw. 01. Februar. Bei Wohnortswechsel ist der Eintritt auch während des Semesters möglich.
Anmeldeschluss ist jeweils der 20. Mai bzw. der 20. November. Mit der Anmeldung werden die Schulordnung und die Schulgeldordnung anerkannt.
Über die definitive Zuteilung der SchülerInnen entscheidet die Schulleitung.
6. Schulaustritt
Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen, d.h. jeweils per 31. Januar bzw. 31. Juli. Der Austritt ist dem Schulleiter bis jeweils am 20. Mai bzw. 20. November schriftlich und der Lehrkraft mündlich mitzuteilen. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet. Für verspätete Abmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben (vgl. Ziffer 4 der Schulgeldordnung).
Die Musikalische Früherziehung wird als Jahreskurs angeboten; deshalb ist eine Abmeldung nach dem ersten Semester nicht möglich.
Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Musikschule wird das Schulgeld anteilmässig zurückerstattet.
7. Schuljahr; Ferien
Das Schuljahr ist in zwei Semester aufgeteilt und entspricht jenem der Volksschule. Es wird durch den Vorstand in 36 Unterrichtswochen und eine unterrichtsfreie Organisationswoche aufgeteilt. Quartalsschluss ist jeweils am Freitagabend.
8. Lektionenausfall
Fallen Lektionen infolge von Feiertagen oder Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin aus (Krankheit, Schulanlässe etc.), besteht kein Anspruch auf Nachholung. SchülerInnnen, die wegen Krankheit oder Unfall länger als drei aufeinanderfolgende Wochen den Unterricht nicht besuchen können, sind berechtigt, zuhanden der Schulleitung ein Gesuch um anteilmässige Rückerstattung des Schulgeldes zu stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen. Die Lektionen der ersten drei Ausfallwochen werden nicht zurückvergütet.
Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nach Möglichkeit nachgeholt. Kann die Lektion nicht nachgeholt werden, erfolgt eine entsprechende Gutschrift zugunsten des Schülers oder der Schülerin, allenfalls eine anteilmässige Rückerstattung des Schulgeldes. Die Schulleitung und der Kassier sind von der Lehrkraft zu informieren.
Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft sorgt die Schulleitung nach Absprache mit der Lehrkraft für eine Stellvertretung.
9. Schulgeld
Dieses ist in der Schulgeldordnung festgehalten, welche Bestandteil dieser Schulordnung ist.
10. SchülerInnen und Eltern
Die SchülerInnen haben sich pünktlich zu den Lektionen einzufinden. Allfällige Absenzen sind der Lehrkraft wenn möglich am Vortag mitzuteilen. Die Eltern sind gebeten, auf tägliches Üben zu achten und den persönlichen Kontakt mit der Lehrkraft zu pflegen. Die Eltern können jederzeit die Instrumentallektion ihrer Kinder besuchen.
11. Vortragsübungen
Um den SchülerInnen Gelegenheit zum Vorspielen zu geben, werden Vortragsübungen veranstaltet, an denen sich die SchülerInnen beteiligen können.
12. Schulausschluss
Die Betriebskommission ist berechtigt, SchülerInnen auszuschliessen, wenn ihre Leistungen über längere Zeit ungenügend sind, wenn sie mehrmals dem Unterricht unentschuldigt oder ohne zwingenden Grund fernbleiben oder wenn das Schulgeld nicht fristgerecht bezahlt wird. Gegen den Entscheid der Betriebskommission kann beim Vorstand Rekurs eingereicht werden.
13. Instrumente und Lehrmittel
Die Anschaffung der benötigten Instrumente und Noten ist Sache des Schülers bzw. der Schülerin und ist im Schulgeld nicht inbegriffen.
Die Lehrkraft berät den Schüler bzw. die Schülerin bei der Instrumentenwahl.

Vorstehende Schulordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 30.10.2002 genehmigt. Sie ersetzt jene vom 16.1.2001 und ist unmittelbar nach ihrer Genehmigung anwendbar.

MUSIKSCHULE MOOSSEE

Monica M. Ryser, Präsidentin Margrit Scheurmann, Sekretärin/Kassierin

Schulordnung MS-Moossee PDF





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