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Schulgeldordnung der Musikschule Moossee
1. Schulgeldsubventionierung
Das Schulgeld ist für Schüler und Schülerinnen
sowie Jugendliche in der Ausbildung durch den Kanton
und die Gemeinden subventioniert. Die Subventionen
werden an die Musikschule (nachfolgend MS genannt)
ausgerichtet. Nicht subventioniert wird der Erwachsenenunterricht.
2. Schulgeld pro Semester
2.1 Subventionierter Unterricht
2.1.1 Einzelunterricht
40 Minuten wöchentlich Fr. 690.--
40 Minuten alle zwei Wochen* Fr. 345.--
60 Minuten wöchentlich* Fr. 1'045.--
60 Minuten alle zwei Wochen* Fr. 517.50.--
Im Einzelunterricht wird für das zweite und
jedes weitere Kind der gleichen Familie sowie
für Doppelinstrumentierung ein Rabatt von
10% gewährt.
2.1.2 Gruppenunterricht (40 Minuten wöchentlich)
Einführungskurs für Gitarre Fr. 370.--
Bambusflöte Fr. 370.--
Akkordeon, Schwyzerörgeli Fr. 370.--
2.1.3 Ensemble-Unterricht (60 Minuten alle zwei Wochen)
SchülerInnen, die noch ein anderes Fach belegen
Fr. 120.--
SchülerInnen ohne anderes Fach an der MS Fr.
240.--
2.1.4 Orchester, Big Band (60 Minuten wöchentlich)
SchülerInnen, die noch ein anderes Fach belegen
Fr. 90.--
SchülerInnen ohne anderes Fach an einer MS Fr.
180.--
2.1.5 Gruppenunterricht (40 Minuten wöchentlich)
Freier Tanz für Kinder und Jugendliche Fr. 160.--
Musikalische Früherziehung für Vorschulpflichtige
Fr. 160.--
2.2 Nicht subventionierter Unterricht
2.2.1 Einzelunterricht Erwachsene
40 Minuten wöchentlich Fr. 1'485.--
40 Minuten alle zwei Wochen* Fr. 745.--
60 Minuten wöchentlich* Fr. 2'225.--
60 Minuten alle zwei Wochen* Fr. 1'115.--
2.2.2 Ensemble-Unterricht Erwachsene
60 Minuten alle zwei Wochen Fr. 400.--
*Nur auf Empfehlung der Lehrkraft
3. Zahlungsmodus
Das Schulgeld für den Einzelunterricht ist quartals-
oder semesterweise, jenes für den Gruppenunterricht
semesterweise im voraus zu bezahlen.
4. Verspätete Abmeldungen; Bearbeitungsgebühr
4.1 Abmeldung nach dem 20. Mai/20. November:
Alle Fächer Fr. 50.--
4.2 Abmeldung nach dem 30. Juni/31. Dezember
Alle Fächer ganzes Schulgeld
Vorstehende Schulgeldordnung wurde an der Vorstandssitzung
vom 26.03.2008 genehmigt. Sie ersetzt jene vom 30.10.2002
und ist ab 01.02.2009 gültig.
MUSIKSCHULE DER REGION MOOSSEE
M.M. Ryser, Präsidentin M. Scheurmann, Sekretärin/Kassierin
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldetermine unserer
Musikschule:
20. Mai für das 1. Semester
20. November für das 2. Semester
Schulgeldordnung
als PDF
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